Osteopathie und ihre Anwendungsgebiete

Osteopathische Verfahren und Behandlungen sind in der Regel bei sehr vielen Beschwerden und Erkrankungen  sinnvoll. Für die Osteopathie und ihre Behandlungsformen spielt es außerdem keinerlei Rolle wie als oder jung die zu behandelnden Patienten sind, es besteht also keine Altersgrenzen oder andere Ausschlusskriterien. Das bedeutet somit auch, dass Säuglinge, Schwangere und Kleinkinder – bei entsprechender Zusatzausbildung – ohne Bedenken behandelt werden können.

Interessieren Sie sich für unsere Osteopathischen Leistungen oder sind Sie auf der Suche nach einem Osteopathen bei Ihnen in der Nähe? Dann erfahren sie hier mehr über die Möglichkeiten in unserer Osteopathiepraxis in Göttingen.
Neben den bereits oben genannten Beschwerden können außerdem folgende Anwendungsgebiete genannt werden:

  • Beschwerden im Bewegungsapparat
  • Nervenschmerz, Migräne oder normale Kopfschmerzen
  • Ergänzende Therapie zu schulmedizinischer Behandlung
  • Tinnitus (Ohrgeräusche)
  • Beschwerden des Magen- und Darmtraktes
  • Emotionale Störungen
  • Störungen in der Entwicklung von Kindern
  • Bei allen körperlichen Beschwerden, bei denen die Schulmedizin versagt

Haben Sie eine oder mehrere dieser Beschwerden? Dann kontaktieren Sie uns doch direkt und fragen nach einem Beratungsgespräch.

Im Jahr 2009 hat die Bundesärztekammer eine wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren und Anwendungen beantragt. Diesem Wunsch haben sich Prof. Dr. med. Dr. h. c. Norbert P. Haas, Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe und Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba angenommen und ihre Ergebnisse in ihrer Funktion als wissenschaftlicher Beirats präsentiert. Insbesondere der vierte Paragraf, über die Wirksamkeit und Sicherheit von osteopathischen Verfahren ist besonders lesenswert:

„IV. Wirksamkeit und Sicherheit osteopathischer Verfahren
Bei der Beurteilung der Wirksamkeit und der Sicherheit osteopathischer Verfahren sind einige grundlegende Aspekte zu berücksichtigen. Als Erstes ist es sinnvoll, die Beurteilung des philosophischen Gedankengebäudes von der wissenschaftlichen Beurteilung der Wirksamkeit und der Sicherheit der befunderhebenden und therapeutischen Maßnahmen zu trennen. Als Zweites ist es wichtig festzuhalten, dass die Beurteilung der Wirksamkeit und der Sicherheit für die befunderhebenden und therapeutischen Maßnahmen nicht an klassischen Indikationen, welche sich an Krankheitsdiagnosen im Sinne der Internationalen Klassifikation für Krankheiten (ICD) orientieren, erfolgen kann. Dies ergibt sich daraus, dass zwar grundsätzliche indikationsspezifische Aspekte berücksichtigt werden, die spezifisch osteopathische Befunderhebung und die daraus abgeleiteten therapeutischen Maßnahmen sich jedoch vorrangig an aktuellen, individuellen Befundkonstellationen und nicht an Krankheitsdiagnosen orientieren. Entsprechend lässt sich die Beurteilung der wissenschaftlichen Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit auch nicht für die Bereiche parietale, viszerale und kraniosakrale „Osteopathie“ differenzieren. Offensichtlich kommen für verschiedene Befund- und Symptomkonstellationen grundsätzlich alle drei Ansätze zur Anwendung. Als Konsequenz daraus ergibt sich, dass bei der Beurteilung der Wirksamkeit und der Sicherheit nicht nach den jeweiligen Befundkonstellationen, sei es in der parietalen „Osteopathie“ oder sei es in der viszeralen respektive kraniosakralen „Osteopathie“, differenziert werden kann.“

Interessieren Sie sich für die Abhandlung, dann finden Sie auf der Website der Bundesärztekammer die gesamte Ausarbeitung.

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